AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche über www.slrg.ch angebotenen Veranstaltungen, insbesondere für kostenpflichtige Aus- und Weiterbildungskurse.

Vertragspartner

Die unter www.slrg.ch angebotenen Veranstaltungen werden entweder von der Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG mit Sitz in Sursee oder von den einzelnen SLRG-Sektionen bzw. SLRG-Regionen veranstaltet.

Wenn die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG mit Sitz in Sursee als Veranstalter auftritt, ist Ihr Vertragspartner die SLRG und Ihr Vertrag kommt mit der SLRG zustande.

Sofern die Veranstaltung von einer SLRG-Sektion bzw. SLRG-Region (nachfolgend «Leistungsträger») angeboten wird, stellt die SLRG lediglich die Möglichkeit zum Vertragsschluss zwischen Ihnen und dem Leistungsträger via www.slrg.ch zur Verfügung. Ihr Vertrag kommt ausschliesslich mit dem Leistungsträger zustande. Welcher Leistungsträger Ihr Vertragspartner ist, entnehmen Sie aus der Ausschreibung zur jeweiligen Veranstaltung. 

Sowohl für einen Vertrag mit der SLRG als auch für Verträge mit einem Leistungsträger gelten einheitlich die vorliegenden AGB.

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und der SLRG oder dem jeweiligen Leistungsträger kommt mit dem Abschluss der Online-Anmeldung auf der Website www.slrg.ch zustande, indem Sie nach Angabe der notwendigen Informationen auf dem Anmeldeformular absenden klicken. Für telefonisch oder anderweitig getätigte Anmeldungen bei der SLRG oder dem jeweiligen Leistungsträger sowie für Anmeldungen, welche via E-Mail oder Fax bestätigt wurden, gilt der Vertrag mit dem Eingang der Anmeldung bei der SLRG oder dem jeweiligen Leistungsträger als geschlossen.

Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zwischen Ihnen und der SLRG beziehungsweise dem Leistungsträger wirksam, insbesondere die Pflicht zur Bezahlung des Veranstaltungsbeitrags.

Anforderungen/Eintrittsbedingungen

Je nach Veranstaltung haben Sie zur Teilnahme bestimmte Anforderungen zu erfüllen und/oder einen Eintrittstest zu absolvieren. Dies aus Gründen der Sicherheit und/oder Qualität der Veranstaltung (Aufbauende Veranstaltungen; Homogenität der Teilnehmenden etc.). Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, die in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung definierten Anforderungen/Eintrittsbedingungen vollumfänglich zu erfüllen. 

Sie erklären sich damit einverstanden, dass die SLRG und die Leistungsträger in Ihre bei der SLRG bzw. bei den Leistungsträgern verzeichnete Aus- und Weiterbildungshistorie Einsicht nehmen, um die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen.

Anmeldebestätigung

Nachdem Sie sich für eine Veranstaltung angemeldet haben, erhalten Sie vom entsprechenden Leistungsträger eine Bestätigung. Bei Anmeldungen via www.slrg.ch erfolgt zunächst automatisch aus dem System eine Empfangsbestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail.

Zahlung des Veranstaltungsbeitrags

Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Veranstaltungsbeitrages gemäss der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Das Nichtbezahlen des Veranstaltungsbeitrags gilt nicht als Abmeldung und die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen oder äusseren Einflüssen, welche die Sicherheit der Kursteilnehmenden gefährden, behalten sich die SLRG und die Leistungsträger vor, Veranstaltungen abzusagen, abzubrechen, zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder zu kürzen.  Bei Ausfällen von Leitenden Personen bei Kursen, kann die SLRG oder der Leistungsträger einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

Sofern die SLRG und die Leistungsträger eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen zeitlich verschieben oder zusammenlegen, den Durchführungsort ändern oder Veranstaltungen bei prozentualer Rückerstattung des Veranstaltungsbeitrags kürzen müssen, steht Ihnen ein Rücktrittsrecht zu. Eine entsprechende Erklärung ist innert 10 Tagen nach Mitteilung der vorgenannten Änderungen schriftlich oder per E-Mail an den jeweiligen Vertragspartner zu richten. 

Sofern die SLRG und die Leistungsträger eine Veranstaltung aus Gründen der Sicherheit kurzfristig absagen müssen, steht Ihnen die Rückerstattung des Veranstaltungsbeitrags zu.

Veranstaltungsplätze und Durchführung

Um Veranstaltungen unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, werden für jedes Angebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird die Veranstaltung in der Regel nicht durchgeführt und der Veranstaltungsbeitrag erlassen bzw. rückerstattet. 

Bei Unterbestand einer Veranstaltung kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Veranstaltung unter Vorbehalt des Einverständnisses sämtlicher Teilnehmenden durchgeführt wird, jedoch der Veranstaltungsbeitrag entsprechend erhöht oder, wo es sinnvoll ist, der Veranstaltungsumfang reduziert wird.

Veranstaltungsausschluss

Die SLRG oder der Leistungsträger behält sich in begründeten Fällen vor, Sie jederzeit aus einer Veranstaltung auszuschliessen. Im Fall eines Ausschlusses ist dennoch der ganze Veranstaltungsbeitrag geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Veranstaltungsbeitrags. Begründete Fälle stellen insbesondere Sachbeschädigungen und Diebstahl, ehrverletzende Handlungen, sexuelle oder sonstige Belästigungen und Übergriffe, sicherheitsrelevantes Fehlverhalten sowie das Nichterfüllen der Anforderungen/Eintrittsbedingungen und allfällige Eintrittstests dar. Vorbehalten bleibt im Übrigen der Ausschluss aufgrund nicht bzw. nicht rechtzeitiger Bezahlung des Veranstaltungsbeitrags.

Abmeldungen

Eine Abmeldung aus einer Veranstaltung ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt wird Ihnen der Teilnahmebeitrag ganz oder teilweise erlassen. 

Für Veranstaltungen mit der SLRG als Veranstalterin gilt:

  • In jedem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– erhoben.

  • Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor Start der Veranstaltung wird Ihnen der Veranstaltungsbeitrag erlassen bzw. rückerstattet.

  • Bei Abmeldungen zwischen 13 und 7 Tage vor dem Start der Veranstaltung werden 50% des Veranstaltungsbeitrags erlassen bzw. rückerstattet.

  • Erfolgt die Abmeldung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist der gesamte Veranstaltungsbeitrag geschuldet.

  • SLRG und Leistungsträger behalten sich zudem vor, Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Reise etc. zu verrechnen.

  • Bei Veranstaltungen von anderen Leistungsträgern können abweichende Regelungen gelten. Diese sind in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung ausgewiesen.

Nicht besuchte Veranstaltungsteile

Nicht besuchte Veranstaltungsteile können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet. Allfällige von dieser Regelung abweichende Bestimmungen bei Kursen sind im SLRG Kursreglement Grundstufe sowie im SLRG Kursreglement Kaderstufe festgehalten. Die Reglemente sind auf www.slrg.ch einsehbar. 

Nicht bestandene Veranstaltungen

Gewisse Veranstaltungstypen schliessen mit einem Kompetenznachweis respektive einer Prüfung ab. Wird dieser vom Teilnehmenden nicht erfüllt oder nur ungenügend erfüllt, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags oder Wiederholung des Kompetenznachweises ohne erneuten Besuch der Veranstaltung. Allfällige von dieser Regelung abweichende Bestimmungen bei Kursen sind im SLRG Kursreglement Grundstufe sowie im SLRG Kursreglement Kaderstufe festgehalten. Die Reglemente sind auf www.slrg.ch einsehbar.

Teilnahmebestätigung

Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Veranstaltung wird eine Teilnahmebestätigung erstellt. Diese wird per E-Mail zugestellt und ist zudem unter www.slrg.ch in Ihrem persönlichen Bildungsportfolio jederzeit einsehbar. 

Benutzerkonto

Nach der ersten Teilnahme an einer Veranstaltung wird für Sie ein Benutzerkonto erstellt und Sie erhalten einen Benutzernamen sowie ein Passwort zugeteilt, um online auf Ihr persönliches Bildungsportfolio und die darin verzeichneten Teilnahmen an Veranstaltungen zugreifen und Adressänderungen vorzunehmen zu können.

Sie sind gebeten, Ihre Zugangsdaten geheim zu halten und diese keinen Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche in Ihrem Benutzerkonto vorgenommenen Mutationen gelten als von Ihnen autorisiert.

Versicherung

Für alle von der SLRG, SLRG Sektionen oder SLRG Regionen organisierten Veranstaltungen schliessen wir im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Veranstaltungsteilnehmer sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.

Wir empfehlen den Teilnehmenden, den Abschluss einer Annulierungskostenversicherung zu prüfen.

Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass die SLRG sowie der jeweilige Leistungsträger Ihre Daten (Personendaten, gebuchte und besuchte Veranstaltungen, Zahlungsmoral etc.) für weitergehende Zwecke (Werbung, Ablehnung von Anmeldungen wegen schlechter Zahlungsmoral oder Nichterfüllen der Teilnahmevoraussetzungen etc.) verwenden können. Die Werbung können Sie jederzeit mündlich oder schriftlich abbestellen.

Zudem dürfen an ausgewählte Dritte (Bundesamt für Sport, selbständige Anbieter von SLRG-Kursen, andere Verbände etc.) Auskünfte über absolvierte Grundausbildungen, Weiterbildungen und Kader- sowie Trainer- Aus- und Weiterbildungen Ihrer Person erteilt werden, sofern deren Absolvierung eine Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen dieser Dritter darstellen. Berechtigte Dritte werden von der SLRG dazu verpflichtet, die vorgenannten Daten ausschliesslich zu den genannten Zwecken zu verwenden.

Bild- und Ton-Aufnahmen

Ohne ausdrückliches Einverständnis der SLRG oder des jeweiligen Leistungsträgers und/oder der Veranstaltungseilnehmenden dürfen während Veranstaltungen keine Bild-, Video- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden. 

Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der SLRG sowie den SLRG Sektionen und SLRG Regionen ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Rechtsträgers. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter oder die SLRG Geschäftsstelle.