

Bei einem Sturz aus dem Boot halten Rettungswesten bewusstlose Personen oder Personen mit Krampferscheinungen so an der Wasseroberfläche, dass die Atemwege frei sind. Die SLRG rät deshalb, in Schlauch- und Ruderbooten, Pedalos, Kanus, Flössen etc. immer eine passende Rettungsweste zu tragen – auch im Hochsommer!
Auch geübte Schwimmer können bei einem Sturz den Kopf anschlagen und das Bewusstsein verlieren oder vom kalten Wasser bzw. der Strömung überrascht werden. Gleiches gilt übrigens für Fischer, welche vom Uferbereich aus in fliessenden Gewässern angeln.

Ein überbeladenes Schlauchboot kann sinken und stellt somit eine Gefahr für die Insassen dar. Die angegebene Nutzlast darf deshalb inklusive Transportgegenständen nicht überschritten werden. Auch bei Einhaltung der maximalen Nutzlast wird immer eine Rettungsweste getragen!

An Brückenpfeilern oder anderen Hindernissen wie zum Beispiel Ästen im Wasser können sich zusammengebundene Boote verheddern. Aufgrund der Kraft der Strömung ist es häufig unmöglich, die Boote wieder vom Hindernis zu lösen.
Im schlimmsten Fall kentern die Boote. Dabei besteht die Gefahr, dass die Passagiere unter Wasser an das Hindernis gedrückt oder unter einem Boot eingeklemmt werden und ertrinken.

Schwellen oder Felsen verursachen Wirbel und Strömungen. Hindernisse knapp unter der Wasseroberfläche oder herabhängende Äste, Wehre und Brückenpfeiler stellen zusätzliche Gefahrenstellen dar. Die Wassertiefe und Strömung kann vor allem nach längeren Trockenperioden oder starken Regenfällen variieren.
Aus diesen Gründen müssen vor allem unbekannte Flussabschnitte vor der Fahrt erkundigt werden. Im Zweifelsfall lohnt es sich Personen beizuziehen, welche den entsprechenden Flussabschnitt gut kennen.
Auf Fliessgewässern mit hohem Verkehrsaufkommen sind zudem Kenntnisse der Signalisationen und der Vorschriften für die Binnenschifffahrt erforderlich.

Freigewässer, insbesondere Flüsse, bergen viele Gefahren wie Strömungen, Unterspülungen oder Walzen. Die SLRG rät ungeübten Schwimmern davon ab, sich ohne eine entsprechend geschulte Aufsicht in entsprechenden Gewässern aufzuhalten.
Das nötige Fachwissen für den sicheren Aufenthalt an und in Freigewässern wird in den entsprechenden Ausbildungsmodulen der SLRG vermittelt:
Oft ist es zudem ratsam fachkundigen Rat von ortskundigen Personen einzuholen (Rettungsdienste, Polizei, Fischer, Kanuten etc.).

Die Kältetoleranz unseres Körpers ist sehr gering, so dass der Regulationsmechanismus nur bis zu einem Temperaturabfall auf ca. 35 °C Körperkerntemperatur funktioniert. Kühlt der Körper weiter ab spricht man von einer Unterkühlung (Hypothermie). Eine Unterkühlung führt zu Leistungsminderung, Muskelkrämpfen und Durchblutungsstörungen. Dadurch wird das Ertrinkungsrisiko massiv erhöht.
Schweizer Freigewässer haben durchschnittlich während 7 Monaten pro Jahr eine Wassertemperatur von unter 14 °C. Während 5 von diesen 7 Monaten ist das Wasser sogar kälter als 8 °C. Da die Reaktion des Körpers auf das kalte Wasser von Person zu Person unterschiedlich stark ist, existieren seitens SLRG keine offiziellen Regeln für die maximale Aufenthaltsdauer im kalten Wasser.
Das SLRG Modul Hypothermie vermittelt interessierten Rettungsschwimmern in der Praxis die Auswirkungen von kaltem Wasser auf den menschlichen Körper.
- Flussregeln (pdf)
- Flussregeln auf Arabisch – قواعد التدفق (pdf)
- Flussregeln auf Englisch – River Safety Rules (pdf)
- Flussregeln auf Paschtu – د جریان قواعد
- Flussregeln auf Portugiesisch – Regras de banho no rio (pdf)
- Flussregeln auf Russisch – Правила поведения на реке (pdf)
- Flussregeln auf Serbokroatisch – Pravila bezbednog plivanja u reci (pdf)
- Flussregeln auf Somalisch – Sharciyada wabiga (pdf)
- Flussregeln auf Tamilisch – ஓட்ட விதிகள் (pdf)
- Flussregeln auf Tigrinya – የወራጅ ህጎች (pdf)
- Flussregeln auf Ukrainisch – Правила поведінки на річці (pdf)