
Flussregel 1

Schlauchbootfahrer müssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein!
Bei einem Sturz aus dem Boot halten Rettungswesten bewusstlose Personen oder Personen mit Krampferscheinungen so an der Wasseroberfläche, dass die Atemwege frei sind. Die SLRG rät deshalb, in Schlauch- und Ruderbooten, Pedalos, Kanus, Flössen etc. immer eine passende Rettungsweste zu tragen – auch im Hochsommer!
Auch geübte Schwimmer können bei einem Sturz den Kopf anschlagen und das Bewusstsein verlieren oder vom kalten Wasser bzw. der Strömung überrascht werden. Gleiches gilt übrigens für Fischer, welche vom Uferbereich aus in fliessenden Gewässern angeln.



