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Winterthur / Über uns / Ziel und Pflicht

Ziel und Pflicht der SLRG

Das Ziel:
Die Verhütung von Unfällen und die Rettung von Menschenleben

Erste Pflicht:
Ausbilden von Menschen jedes Alters und Geschlechts zu Lebensretter

Tätigkeiten zum Erreichen des Ziels und zum Einhalten der "Ersten Pflicht":

  • Grund- und Kaderschulung in Rettungsschwimmern, Rettungs-Freitauchen und Nothilfe
  • Unfallvorbeugung durch systematische Aufklärung der Öffentlichkeit über Unfallgefahren und über zweckmässiges Verhalten zur Vermeidung von Risiken (Vorträge, Rettungsdemonstrationen in Bädern, Standaktionen, Präsenz in Presse, Fernsehen und an Ausstellungen)
  • Beratung und Organisation des Fluss-, See, und Schwimmbad-Rettungsdienstes
  • Förderung des Schwimmens als Breitensport
  • Förderung der Jugendarbeit
  • Bereitstellung von Rettungsgeräten und Wiederbelebungs-Apparaten
  • wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des Rettungs- und Wiederbelebungswesens
  • Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Rettungsorganisationen
  • Unterstützung und Förderung aller Bestrebungen und Massnahmen des Lebensrettungswesen in der Schweiz und zwar zu Land, zu Wasser und aus der Luft
  • Auszeichnung von Lebensrettern