Organisation / Zentralvorstand

Der Zentralvorstand

Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG wird durch den Zentralvorstand geleitet und in der Öffentlichkeit vertreten. Der Zentralvorstand ist zuständig für die strategische Führung und die marktgerechte Positionierung der Gesellschaft. Dies mündet in Weisungsbefugnissen, um die Dienstleistungen des Verbandes sicher zu stellen. Vorbereitung und Durchführung der Delegiertenversammlung sowie Durchsetzung der gefassten Beschlüsse sind weitere wichtige Aufgaben des Zentralvorstands.  

Der Zentralvorstand setzt sich zusammen aus dem Zentralpräsidenten, je einem Vertreter der sechs Regionen (in der Regel Regionspräsident), einem Vertreter der Christophorus-Stiftung und einem Vertreter des Schweizerischen Roten Kreuzes. Ergänzend kommen fünf bis sieben gewählte Mitglieder aus der Delegiertenversammlung hinzu. Innerhalb des Zentralvorstands wird der Zentralvorstandsausschuss gewählt, der dem jeweiligen Fachbereich - Jugend-, Finanz-, Kommunikations-, Ausbildungskommission - innerhalb der SLRG vorsteht.

Weitere Aufgaben des Zentralvorstands sind:

  • Bestellung und Auftragserteilung an Kommissionen und Arbeitsgruppen
  • Aufnahme von Patronats- und Gönnermitgliedern
  • Wahl des Zentralsekretärs und der leitenden Mitarbeiter der Geschäftsstelle
  • Regelung der Unterschirftsberechtigung
  • Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz und weiteren verwandten Organisationen sowie Einsitznahme in Gremien
  • Einholen von Bewilligungen für Auslandeinsätze beim Rotkreuzrat
  • Oberaufsicht der Geschäftsstelle
  • Erlass eines Reglements über die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung