Gummiboot
Als «Gummiboote» (umgangsprachliche Bezeichnung) gelten Strandboote (nur eine Luftkammer) oder Schlauchboote (mehrere separate Luftkammern).
Als «Gummiboote» (umgangsprachliche Bezeichnung) gelten Strandboote (nur eine Luftkammer) oder Schlauchboote (mehrere separate Luftkammern).
Auf Schlauchbooten ausserhalb der äusseren Uferzone oder auf Flüssen muss für jede Person an Bord ein Rettungsmittel (z. B. Rettungsweste, nicht Schwimmhilfe) mitgeführt werden*.
Schlauchboote bis 4 m Länge sowie alle Strandboote dürfen nur in der inneren Uferzone oder bis max. 150 m um die sie begleitenden Schiffe herum sowie auf Flüssen verkehren. In diesem Fall müssen sie immer gut sichtbar mit Name, Adresse und empfohlenerweise mit der Telefonnummer beschriftet werden**.
Schlauchboote über 2,5 m dürfen sich auch ausserhalb dieser Zonen, d. h. auf dem ganzen See sowie auf Flüssen bewegen. Sie müssen in diesem Fall immatrikuliert (mit amtlichem Kennzeichen versehen) sein.
Schutzzonen (z. B. Naturschutzzonen) oder für die Schifffahrt gesperrte Wasserflächen dürfen nicht befahren werden.
Personen auf Fliessgewässern nie am Boot festmachen!
SUP (aufblasbare oder feste Bretter) gelten als Paddelboote und damit als Ruderboote bzw. als wettkampftaugliche Wassersportgeräte.
Ausserhalb der äusseren Uferzone oder auf Flüssen muss für jede Person mindestens eine Schwimmhilfe mitgeführt werden*.
Ich darf mich auf dem ganzen See sowie auf Flüssen, ausgenommen in Schutzzonen (z. B. Naturschutzzonen) oder für die Schifffahrt gesperrte Wasserflächen, bewegen.
SUP müssen immer gut sichtbar mit Name, Adresse und empfohlenerweise mit der Telefonnummer beschriftet werden**.
Auf Fliessgewässern nur eine Leash (Verbindungsleine Person–Board) mit Schnelllösevorrichtung (Quick Release) verwenden.
* Empfehlung: Rettungsweste oder Schwimmhilfe immer von Beginn weg tragen. Im Notfall können diese kaum mehr angezogen werden.
** Wichtig, damit Rettungskräfte schnell in Erfahrung bringen können, ob Personen vermisst werden und damit allfällig grossangelegte Rettungsaktionen vermieden werden können.
Gewässergürtel / Wasserfläche bis 150 m vom Ufer entfernt
Gewässergürtel / Wasserfläche ausserhalb der inneren Uferzone bis 300 m vom Ufer entfernt
Weste mit Kragen und mind. 75 N Auftrieb (mind. 100 N auf dem Bodensee). Der Auftrieb von Rettungswesten für Kinder unter 12 Jahren ist nicht vorgeschrieben, es dürfen jedoch nur passende Rettungswesten mit Kragen verwendet werden.
Empfehlung: Schrittgurte verhindern ein Hochrutschen von Westen im Wasser.
Weste mit mind. 50 N Auftrieb (gemäss ISO 12402-5), meist mit grösserer Bewegungsfreiheit. Schwimmhilfen haben der Grösse der sie tragenden Personen zu entsprechen.
Empfehlung: Schrittgurte verhindern ein Hochrutschen von Westen im Wasser.
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Schellenrain 5
6210 Sursee
Schweiz
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag:
10 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
13 – 15 Uhr